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Wir haben zu viel Ökostrom

Das Desaster mit Wind- und Solarstrom

Immer wieder müssen Wind- und Solaranlagen abgeschaltet werden, weil zu viel Ökostrom produziert wird. Mit jedem neuen Windgenerator und jeder neuen Fotovoltaik-Anlage werden die Abschaltungen häufiger. Die Betreiber stört das nicht. Sie bekommen eine Ausfallvergütung für den nicht benötigten und nicht gelieferten Strom, die der Stromkunde als EEG-Umlage bezahlen muss. Statt die Energiewende zu stoppen, wollen die Wendepolitiker die Erzeugung von Wind- und Solarstrom noch verdreifachen. Prof. Dr. Ing. Hans-Günter Appel vom Stromverbraucherschutz NAEB mahnt, dass das kann nicht gut gehen kann.

Rolf Schuster vom Verein „Vernunftkraft“ hat die Nutzung von Wind- und Sonnenstrom nach den Daten der Bundesnetzagentur zusammengestellt. Danach wurden im Jahr 2019, neuere Zahlen liegen noch nicht vor, 703 Millionen Euro Ausfallvergütung an die Betreiber von Wind- und Solaranlagen gezahlt, weil bei einem Überschuss ihr Strom abgeschaltet werden musste, um das Netz nicht zu überlasten. Die Ausfallentschädigung basiert auf einer berechneten erreichbaren Erzeugung von 6,45 Milliarden Kilowattstunden (kWh), für die es keine Verwendung gab. Das ist gut ein Prozent des Jahresbedarfs.

Im windreichen Schleswig-Holstein gab es die meisten Abschaltungen. Knapp 20 Prozent des Windstroms konnten wegen Überlastung nicht in das Netz eingespeist werden. Es folgt Niedersachen, der größte Windstromerzeuger. Dort konnten mehr als 5 Prozent der möglichen Erzeugung nicht abgesetzt werden. Die beiden Länder verfügen über ein Drittel der in Deutschland installierten Windstromleistung. Die übrigen Länder konnten den Windstrom fast vollständig in das Netz einspeisen. Das war möglich, weil in diesen Bereichen noch ausreichend konventionelle Dampfkraftwerke vorhanden sind, die die schwankende Windstromleistung auf den Bedarf regeln können. Mit den geplanten Abschaltungen der Kern- und Kohlekraftwerke fällt diese Regelmöglichkeit weg.

Hohe Ausfallvergütungen

Die höchsten Ausfallvergütungen, die von der Bundesnetzagentur als Entschädigungsansprüche bezeichnet werden, wurden für den Windstrom von Landanlagen fällig: Die Betreiber erhielten knapp 430 Millionen Euro für nicht benötigte und nicht gelieferte 5084 Millionen kWh Strom. Das sind 8,5 Cent/kWh.

Deutlich teurer ist der Strom von der hohen See. Der überschüssige und nicht gelieferte Off-Shore-Strom von 1187 Millionen kWh wurde mit 20 ct/kWh vergütet. Das sind 238 Millionen Euro.

Solar- und Biogasstrom konnten weitgehend genutzt werden. Ihr Anteil an der Ausfallvergütung liegt bei wenigen Prozent. Die Vergütung für die Kilowattstunde ist allerdings beachtlich hoch.
Solarstrom: 20,2 ct/kWh, Biogasstrom: 20,3 ct/kWh.

Hohe Kosten für zu viel Strom

Strom ist ein Energietransport. Er muss zum Zeitpunkt seiner Erzeugung beim Verbraucher wieder in eine andere Energieform umgewandelt werden. Überschussstrom wird daher zum Problem. Findet man keine Abnehmer, muss für die Entsorgung gezahlt werden, um das Netz nicht zu überlasten.

Dies geschieht über die Strombörsen. Bei einem Überangebot sinken die Strompreise in den negativen Bereich. Das heißt, Stromabnehmer bekommen noch Geld dazu. Im letzten Jahr 2020 gab es den Rekord von 309 Stunden mit negativen Preisen. Insgesamt wurde für die Entsorgung des überflüssigen Stroms mehr als 26 Millionen Euro gezahlt.

Bei hohem Stromangebot und niedrigen oder sogar negativen Preisen exportiert Deutschland viel Strom. In die Börsenpreise müssen auch die Kraftwerke einsteigen. Das ist ein Verlustgeschäft. Sie drosseln daher ihre Produktion oder legen Kraftwerke still. Kommt es dann zu einer Flaute und wenig Sonnenlicht, gibt es Strommangel im deutschen Netz. Strom muss dann importiert werden. Bei Mangel ist der Preis hoch. Deutschland exportiert also teuren Wind- und Solarstrom weit unter den Vergütungskosten ins Ausland und importiert bei Bedarf Strom zu deutlich höheren Preisen. Die Importleistungen erreichen 5000 Megawatt. Das ist die Leistung von 5 großen Kernkraftwerken oder 7 Kohlekraftwerken. Mit den Abschalten der letzten Kernkraftwerke und weiteren Kohlekraftwerken muss der Importbedarf weiter zunehmen.

Wind- und Solarstrom hat geringen Wert

Wind-, Solar- und Biogasstrom wurde im Mittel mit 14 ct/kWh vergütet (Quelle: Bundeswirtschaftsministerium). Der Börsenwert liegt aber weit darunter und wird bei einem Überangebot sogar negativ. Dieser wetterabhängige Wendestrom ist deutlich teurer und gleichzeitig weniger wert als der plan- und regelbare Kraftwerkstrom. Das ändert sich auch dann nicht, wenn man durch Abgaben auf Kohlenstoffdioxid-Emissionen die Erzeugung des Kraftwerkstroms verteuert, denn die Unterschiede sind nicht wirtschaftlicher, sondern physikalisch-technischer Natur. Der Wendestrom bleibt zweitklassig. Man kann mit ihm allein kein stabiles Stromnetz betreiben.

Die großen Kraftwerke müssen die Frequenz und Phase im Netz vorgeben und stabilisieren. In ein solches Netz kann dann bis zu 55 Prozent Wendestrom eingespeist werden. Die Bundesregierung und alle Bundestagsparteien außer der AfD wollen jedoch mit dem weder plan- noch regelbaren Wendestrom Deutschland zu 80 oder sogar zu 100 Prozent versorgen. Das ist nicht möglich. Es ist eine Täuschung der Bevölkerung. Um das deutlich zu machen, bezeichnet der Stromverbraucherschutz NAEB diesen Strom als FAKEPOWER (Fake = Täuschung).

Auch zu wenig Fakepower wird teuer

Wenn wenig Wind weht und die Sonne nicht scheint und gleichzeitig der Strombedarf steigt, kommt es im deutschen Netz immer häufiger zu Strommangel, der weder durch Importe noch durch die Dampfkraftwerke ausgeglichen werden kann. Es werden dann große industrielle Verbraucher, wie zum Beispiel die stromfressenden Aluminium-Elektrolysen (zur Erzeugung von einem Kilogramm Aluminium werden 16 bis 18 Kilowattstunden gebraucht), für eine begrenze Zeit abgeschaltet. Dieses Verfahren läuft unter der zupackenden Bezeichnung Engpass-Management. Der zutreffendere Name wäre Mangelverwaltung. Die Firmen werden für den Produktionsverlust entschädigt. Im letzten Jahr 2020 wurden an die Betriebe dafür 961 Millionen Euro ausgezahlt, die als anteilige EEG-Umlage alle Stromkunden bezahlen müssen.

Das Engpass-Management soll in Zukunft ausgeweitet werden auf die Ladeanlagen für Elektroautos. Hier ist jedoch keine Entschädigung vorgesehen. Besitzer von Elektroautos sollten sich darauf vorbereiten, dass sie nicht jederzeit ihre Batterie aufladen können.

Wendepolitik am Ende

Die realistische Betrachtung zeigt, mit Fakepower kann keine Energiewende erreicht werden. Die Erzeugungskosten liegen deutlich über den Stromkosten der Kraftwerke. Der Wert der unzuverlässigen Fakepower liegt dagegen deutlich unter dem Wert des plan- und regelbaren Kraftwerkstroms. Die teure Fakepower verteuert den Strom weiter durch seine großen Schwankungen, die hohe und teure Regelleistungen der Kraftwerke erfordern.

Die Behauptung von Wendepolitikern, Wendestrom, oder besser Fakepower, sei heute vielfach preiswerter als Kraftwerkstrom, ist schlicht falsch. Es bestehen auch keine Aussichten, dass sich dies ändert. Fakepower braucht Subventionen. Werden die Subventionen gestrichen, sind die Anlagen unwirtschaftlich. Das gilt selbst für abgeschriebene Anlagen. Nach 20 Jahren sollten die lukrativen Einspeisevergütungen auslaufen. Damit wurden sie unwirtschaftlich. Die einflussreiche Windlobby hat eine Anschlusssubvention erreicht und kann so weiter profitieren, statt die Anlagen kostenpflichtig zu demontieren.

Deutschland hat heute bereits die höchsten Strompreise aller Industriestaaten der Welt. Mit der Fortführung der Wendepolitik werden die Strompreise weiter steigen. Es nutzt nichts, die Subventionen als Zuschüsse aus den Steuern zu verstecken. Nominell steigt dann der Strompreis nicht weiter. Die Volkswirtschaft muss aber den Kostenanstieg durch höhere Steuern tragen. Kaufkraft-, Arbeitsplatzverluste und Abwandern der Industrie sind die Folge. Wann werden das die Bürger und Stromverbraucher in Deutschland begreifen, und ihre Politiker zur Umkehr zwingen?

Mehr Informationen zu NAEB e.V.:

Kontakt  Herstellerinfo 
NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
Georg-Buechner-Weg 3
33335 Gütersloh
Fax: 05241 702909
Tel.: 0171 3364683
E-Mail: info@naeb.info
www.naeb.info

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