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Woma sorgt für die Grenzwerteinhaltung

Umweltbewusstes Arbeiten mit Schneidanlagen

Beim Wasserstrahlschneiden fallen Fest- und Schwebstoffe an, die auch in das Abwasser gelangen. Für eine umweltgerechte Entsorgung muss es gereinigt werden. Hierfür schreibt der Gesetzgeber seit 2010 strengere Grenzwerte vor. Bisher konnten diese mit den üblichen Absaug- und Absetzsystemen häufig nur schwer eingehalten werden, da einige Schadstoffe nicht erfasst wurden. Eine neue Technik sorgt jetzt dafür, dass auch sehr feine Partikel im Abwasser ausflocken und herausgefiltert werden können.


Soll Abwasser in die Kanalisation geleitet werden, schreibt das Wasserhaushaltsgesetz Grenzwerte für Rückstände an Schweb- und Feststoffen vor. Diese gelten auch für die Betreiber von Wasserstrahlschneidanlagen:

  • Bei Feststoffen liegen sie in der Regel bei 15 ml/l (kommunal verschieden). Beispiele sind Abrasivsand aus Granat, Schneidpartikel und Reste der zu bearbeitenden Werkstoffe (Dichte > 1g/cbm). Werden sie nicht entfernt, kann es zu Ablagerungen und Verstopfungen in der Kanalisation kommen.
  • Für Schwebstoffe gilt eine Obergrenze von 50 mg/l. Mit einer Größe von 0,5-30 µm benötigen sie länger als 72 Stunden, um sich abzusetzen. Bei einer Größe von unter 5 µm spricht man von gelösten Stoffen – zum Beispiel gelöste Schwermetalle aus Stahllegierungen. Ein hoher Schwebstoffgehalt beeinträchtigt die Lichtdurchlässigkeit und damit die Entwicklung der Flora und Fauna im Wasser.


Nur wenn diese Grenzwerte eingehalten werden, kann eine behördliche Genehmigung erteilt werden. Mussten bis 2009 die Parameter bei mindestens einer von drei Proben erfüllt werden, muss seit 2010 jede Probe den Anforderungen entsprechen. Bestehende Anlagen können jederzeit kontrolliert werden und neue müssen bei Inbetriebnahme einen entsprechenden Nachweis erbringen. Zu beachten ist, dass ein Ableiten ohne Genehmigung rechtswidrig ist und sogar strafbar sein kann.

Der Einsatz von Wasserstrahlschneidanlagen kann bereits bei zwei Schneidköpfen täglich mehr als 1 t Abrasivschlamm verursachen, der regelmäßig entsorgt werden muss. Härtet der Schlamm aus, ist die Reinigung der Anlage sehr mühsam und zeitintensiv. Um einem Absetzen der Feststoffe entgegenzuwirken, wird im ersten Schritt der anfallende Abrasivschlamm im Schneidbecken ständig umgewälzt und gleichzeitig abgesaugt. Im zweiten Schritt gelangt der restliche Schlamm dann in ein Absetzbecken, in dem sich die Feststoffe ablagern und aufgefangen werden können. Im Wasser befinden sich jedoch noch Schwebstoffe.

Die Vorgaben für den maximal zulässigen Fest- und Schwebstoffgehalt können mit dieser Methode nur selten eingehalten werden. Wird bei sehr harten oder großen Werkstücken zudem mit Öl oder sehr feinkörnigem Abrasivmaterial gearbeitet, erschwert dies die Reinigung zusätzlich, da sich die Emulsion aus Wasser und Öl und die Schwebstoffe im Absetzbecken nicht herausfiltern lassen. Für Glas, reine Schwermetalle und manche Kunststoffe existieren seit einigen Jahren Lösungen. Für viele andere Materialien nicht. Um für die geforderte Einleitungsqualität zu sorgen, sind daher zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Hier setzt die neue Einleitungsanlage WTS Eco von Woma ein. Sie wird nach der Absaugvorrichtung und dem Absetzbecken installiert und fügt dem von Schwebstoffen und der Öl-Wasser-Emulsion durchsetzten Wasser ein Flockungsmittel hinzu. Es sorgt dafür, dass diese gebunden werden und so in dem Sandfilter der Einleiteranlage hängen bleiben. Das gereinigte Wasser erfüllt jetzt die Fest- und Schwebstoffgrenzen und kann der Kanalisation zugeführt werden.

Das System lässt sich auf die Größe der Wasserstrahlschneidanlagen anpassen. So ist bei vier Schneidköpfen eine Einleitungsanlage mit einer maximalen Durchflussmenge von 800 l/h notwendig. Bei größeren Systemen können mehrere Anlagen parallel angeschlossen werden. Betreiber von Wasserstrahlschneidanlagen können auf diesem Weg sicherstellen, dass sie jederzeit eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung des anfallenden Abwassers betreiben.

 

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WOMA GmbH
Werthauser Straße 77-79
47226 Duisburg
Tel.: +492065/304-0
Fax: +492065/304-200
E-Mail: info@woma.de
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