Gefährliche Produkte 2014
Übles aus der Volksrepublik
China ist erneut Spitzenreiter in der "Hitliste" gefährlicher Produkte. Das ergab die statistische Auswertung des Schnellwarnsystems RAPEX, die jährlich von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als zentrale Meldestelle in Deutschland herausgegeben wird. 31,5 Prozent aller vom europäischen Schnellwarnsystem im Jahr 2013 erfassten mangelhaften Produkte stammten aus der Volksrepublik.
Bei den RAPEX-Meldungen verstieß fast die Hälfte der gemeldeten Produkte gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Die größte Produktgruppe bildeten dabei die Bedarfsgegenstände für Heim und Freizeit, gefolgt von Kosmetika. Gemeldet wurden hier zum Beispiel Tätowierfarben, Make-up, Hautcremes oder Haarfärbemittel.
Der zweithäufigste Grund für Meldungen waren Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). 39 Prozent der gefährlichen Produkte verstießen gegen diese Rechtsvorschrift. Beanstandet wurden hier fast ausschließlich PKWs und Krafträder. Es bestand in den meisten Fällen eine mechanische Gefährdung, etwa durch Festigkeitsmängel (Bruch) oder scharfe Kanten (Schnittverletzungen).
Abgerundet wird der Bericht durch die Auswertung von nationalen Pressemeldungen sowie die Meldungen tödlicher Arbeitsunfälle. Dafür wurden 596 regionale sowie überregionale Pressemeldungen über Unfälle, gefährliche Ereignisse, Verletzungen und Tod mit Beteiligung von technischen Geräten gesichtet. Angeführt wird die Gefahrenstatistik von Maschinen für Gewerbe und Industrie sowie Transport- und Hebemittel. 2013 wurden der BAuA 139 tödliche Arbeitsunfälle gemeldet, die im Zusammenhang mit technischen Produkten standen. Diese Zahl blieb in den vergangenen fünf Jahren konstant. Hauptursache sind auch hier Maschinen.
Den Bericht "Gefährliche Produkte 2014" gibt es im neuen Produktsicherheitsportal der BAuA im PDF-Format unter www.produktsicherheitsportal.de.
"Gefährliche Produkte 2014. Informationen zur Produktsicherheit"; Isabel Bentz, Annegret Bilinski, Tobias Bleyer, Jochen Blume, Vanessa Kuck; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2014; ISBN: 978-3-88261-029-1; 156 Seiten.
Direkter Link: www.baua.de/dok/5525690
Mehr Informationen zur Bundesanstalt BAuA:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) | |
Friedrich-Henkel-Weg 1-25 | |
44149 Dortmund | |
Tel.: +49 (0) 231 9071-0 | |
Fax: +49 (0) 231 9071-2454 | |
E-Mail: poststelle@baua.bund.de | |
www.baua.de |
War dieser Artikel für Sie hilfreich?
Bitte bewerten Sie diese Seite durch Klick auf die Symbole.
Zugriffe heute: 1 - gesamt: 3296.