Welt der Fertigung
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Dem Mittelstand drohen Steuernachforderungen

Gefährliche politische Weichenstellung

In den Verhandlungen zum Jahressteuergesetz wird eine dringend notwendige Modifizierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer offensichtlich ausgeblendet: die Anpassung der Lohnsummenregel.

Dazu erklärt Dr. Ralph Wiechers, Mitglied der VDMA-Hauptgeschäftsführung und Steuerabteilungsleiter des Verbandes: „Die Unternehmensstruktur in Deutschland, gerade auch des Maschinen- und Anlagenbaus, ist stark geprägt durch mittelständische Unternehmen im Familienbesitz. Schwierigkeiten drohen nun solchen Firmen, die in den vergangenen Jahren einen Erbschaft- oder Schenkungsfall hatten und die nun krisenbedingt gezwungen sind, Kurzarbeitergeld zu beantragen oder Personal abzubauen. Denn sie laufen unverschuldet Gefahr, die erbschaft- und schenkungssteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen zu verlieren.

Die Folge: Steuernachzahlungen in teils erheblichem, die Zukunft des Unternehmens gefährdenden Umfang. Ursächlich hierfür ist die sogenannte Lohnsummenregelung im Erbschaftsteuergesetz. Sie bestimmt, dass nach einem Unternehmensübergang zum Beispiel anlässlich einer Generationennachfolge eine Mindestlohnsumme nicht unterschritten werden darf.

Diese Regelung mag in normalen wirtschaftlichen Zeiten ihre politische Berechtigung haben. In einer flächendeckenden Wirtschaftskrise, wie wir sie aktuell in Folge der Covid-19-Pandemie durchlaufen müssen, kann sie für Familienunternehmen mit bereits realisierten Übertragungen von Betriebsvermögen schlichtweg existenzgefährdend sein.

Umso unverständlicher ist, dass Überlegungen zur Reform und Korrektur der Lohnsummenregelung bislang keinen Eingang in das Jahressteuergesetz gefunden haben. Hier bedarf es dringend des Mutes für eine zumindest punktuelle Gesetzesreform. Die Regelung könnte für die Krisenjahre ausgesetzt oder generell um einen Korrekturfaktor in Form eines Branchenindex erweitert werden. Dadurch würden unbillige Härten in der Besteuerung vermieden.“

Mehr Informationen zum VDMA:

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Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
Lyoner Strasse 18
60528 Frankfurt/Main
Postfach 71 08 64, 60498 Frankfurt/Main
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