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BAuA analysiert gesammelte Warnmeldungen

Um über die Sicherheit von Gebrauchsgegenständen und Arbeitsgeräten zu informieren, veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die jährliche Reihe "Gefährliche Produkte - Informationen zur Produktsicherheit". Darin wertet die BAuA die ihr vorliegenden Meldungen über gefährliche technische Produkte aus. Jetzt ist der Bericht "Gefährliche Produkte 2013" erschienen. Er enthält eine Analyse der Daten aus 2012.


Neben Normenverzeichnissen, Untersagungsverfügungen und Meldungen der deutschen Tagespresse hat die BAuA deutsche RAPEX-Meldungen ausgewertet. RAPEX steht für "Rapid Exchange of Information System", das Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Produkte. 2012 gab es 141 RAPEX-Meldungen aus Deutschland. Die Experten der BAuA stellten hier fest, dass der Anteil gefährlicher chinesischer Produkte - wie auch schon im Vorjahr - gesunken ist. Ob es sich hierbei schon um einen langfristigen Trend handelt, der auf eine verbesserte Qualität technischer Produkte aus dem "Reich der Mitte" schließen lässt, müssen die nächsten Jahre zeigen.

Außerdem hat das Team der BAuA eine weitere Informationsquelle hinzugezogen. Im aktuellen Bericht wertet die Gruppe auch Meldungen aus, die Verbraucher den Marktüberwachungsbehörden über das ICSMS-System (Internetbasiertes, Computergestütztes System der Marktüberwachung) direkt gemeldet hatten. 2012 sind durch dieses Portal 99 Meldungen eingegangen. Am häufigsten bemängelt wurden Gegenstände aus dem Heim- und Freizeitbereich, von denen eine mechanische oder elektrische Gefährdung ausgeht.

Der BAuA liegen darüber hinaus 140 Meldungen über tödliche Arbeitsunfälle vor, an denen technische Geräte beteiligt waren. 2012 waren dies hauptsächlich Baufahrzeuge, Bagger und Gabelstapler. Die den Unfall aufnehmenden Behörden gaben an, dass in knapp 80 Prozent der Unfälle gegen sicherheitstechnische Vorschriften verstoßen wurde. Auffallend ist, dass ein Großteil der Beschäftigten nach den Unfällen eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung wünscht. Dies zeigt, dass viele Betriebe die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung offenbar immer noch nicht richtig ernst nehmen.

Gefährliche Produkte 2013 - Informationen zur Produktsicherheit; Isabell Bentz, Jochen Blume, Matthias Honnacker, Hans-Jörg Windberg, Tanja Wybierek; 1. Auflage. Dortmund/ Berlin/ Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2013; 132 Seiten.
Eine Version im PDF-Format gibt es zum Herunterladen unter der Adresse www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Internetseite und im Produktsicherheitsportal der BAuA unter www.produktsicherheitsportal.de.

Direkter Link: http://www.baua.de/dok/3865678

 

Mehr Informationen:

Kontakt  Herstellerinfo 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: +49 (0) 231 9071-0
Fax: +49 (0) 231 9071-2454
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
www.baua.de
 

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